Aus dem Schreiben geht folgendes hervor:
Die wollen erst mal dass du monatlich zunächst 133€ zahlst, damit die Staatskasse das nicht mehr muss. Weiterhin sollst du Unterlagen beibringen um die Höhe des Unterhalts zu berechnen.
Und zuguterletzt setzt man mal voraus, dass es an dir gelegen hat, dass die vaterschaft nicht früher ermittelt werden konnte, weshalb man dir auch noch den bereits ausgeschütteten UV aufs Auge drücken will.
Du musst ganz sicher rückwirkend ab dem Moment zu dem du zur Anerkennung der Vaterschaft aufgefordert wurdest zahlen. Also ab Januar '14. Da kommst du nicht drum herum und die Beträge für diese 5 Monate erhöhen nur unnötig den Streitwert.
Ob du auch für die Zeiträume davor zahlen musst ist strittig, da es ja nicht an dir gelegen hat, dass die Vaterschaft nicht ermittelt werden konnte. (siehe dein Zitat)
Wärst du z.B. ins Ausland gegangen, dann wäre es u.U. an dir gelegen, dass du nicht informiert wurdest.
1. Falls du ab sofort Zahlungen leistest, dann geht das erst mal nur an das JA, nicht an Muddi. (wichtig!) Du musst zusätzlich eine Zweckbindung aussprechen, also eindeutig zu erkennen geben, dass du nicht auf die älteste Forderung, sondern nur auf die aktuelle monatliche Forderung bezahlst.
2. Für die aufgelaufenene Forderungen solltest du außerdem zunächst einmal widersprechen, Begründung ist klar.
Da es sich um eine übergegangene zivile Forderung handelt, wirst du wohl dann verklagt werden. Ab dann brauchst du spätestens einen Anwalt. Da die Summe ganz ordentlich ist, sollte sich auch ein entsprechend motivierter Anwalt finden lassen.
Die wollen erst mal dass du monatlich zunächst 133€ zahlst, damit die Staatskasse das nicht mehr muss. Weiterhin sollst du Unterlagen beibringen um die Höhe des Unterhalts zu berechnen.
Und zuguterletzt setzt man mal voraus, dass es an dir gelegen hat, dass die vaterschaft nicht früher ermittelt werden konnte, weshalb man dir auch noch den bereits ausgeschütteten UV aufs Auge drücken will.
Du musst ganz sicher rückwirkend ab dem Moment zu dem du zur Anerkennung der Vaterschaft aufgefordert wurdest zahlen. Also ab Januar '14. Da kommst du nicht drum herum und die Beträge für diese 5 Monate erhöhen nur unnötig den Streitwert.
Ob du auch für die Zeiträume davor zahlen musst ist strittig, da es ja nicht an dir gelegen hat, dass die Vaterschaft nicht ermittelt werden konnte. (siehe dein Zitat)
Wärst du z.B. ins Ausland gegangen, dann wäre es u.U. an dir gelegen, dass du nicht informiert wurdest.
1. Falls du ab sofort Zahlungen leistest, dann geht das erst mal nur an das JA, nicht an Muddi. (wichtig!) Du musst zusätzlich eine Zweckbindung aussprechen, also eindeutig zu erkennen geben, dass du nicht auf die älteste Forderung, sondern nur auf die aktuelle monatliche Forderung bezahlst.
2. Für die aufgelaufenene Forderungen solltest du außerdem zunächst einmal widersprechen, Begründung ist klar.
Da es sich um eine übergegangene zivile Forderung handelt, wirst du wohl dann verklagt werden. Ab dann brauchst du spätestens einen Anwalt. Da die Summe ganz ordentlich ist, sollte sich auch ein entsprechend motivierter Anwalt finden lassen.