(27-05-2014, 20:14)p schrieb: Zahle den Betrag, der ab Januar angefallen ist. Den Rest nicht. Schreibe denen "Ich bezahle hiermit ab Inverzugsetzung vom X.X.XXXX sowie laufenden Unterhalt. Darüber hinaus besteht keine Verpflichtung, irgendwelche Beträge nachzuzahlen".Also 665 Euro, ok. Soll/muss ich den Fragekatalog ausfüllen, da ich ja laut dem Schreiben dazu verpflichtet bin. Reichen nicht einfach meine Gehaltsabrechnungen? Den Unterhalt habe ich heute beim Notar titulieren lassen, muss ich hier immer noch Unterlagen einreichen?
Und danke p, du bist einer der wenigen die immer helfen.