(27-05-2014, 21:31)wackelpudding schrieb: Ich kann nicht erkennen, dass eine Beistandschaft besteht; dann ergäben sich ebenfalls keine Auskunftspflichten gegenüber dem JA. Über den UV hinausgehenden monatlichen Unterhalt müßte er dann auch an die Mutter zahlen, nicht ans JA. Ab wann hat diese den in welcher Höhe denn geltend gemacht?Es besteht auch keine Beistandsschaft, das wurde ja im zweiten Schreiben (anderer Thread) klar. Ich habe keine Ahnung an wen oder was ich zahlen soll oder muss. Aber wenn ich den Unterhalt direkt an das Jugendamt zahl, dann dürfte das doch rechtlich ok sein?! Die werden den wohl kaum unterschlagen können oder mir das ankreiden. Ansonsten muss ich eh den Anwal von meiner Ex anrufen.
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