28-05-2014, 07:52
(28-05-2014, 07:34)beppo schrieb: @Sorglos, wenn die "Hinderung" von der Mutter selbst herbei geführt oder nicht beseitigt wurde obwohl sie es gekonnt hätte, ist es doch wohl keine oder?
An der Beseitigung der Hinderung war sie ja nicht gehindert.
Zumal Sie ja 2 mal dann rechtlich gelogen hat. Einmal beim Jugendamt und einmal bei der Agentur für Arbeit. Sie hat schriftlich bei beiden eidesstattlich versichert das Ihr der Vater unbekannt ist. Darüber gab es dann auch eine Rechtsbelehrung bezüglich Falschangaben etc. Ergo sehe ich das nicht als meine Schuld an.