(28-05-2014, 14:28)sorglos schrieb: Ich würde die "Rückstandsberechnung" erst mal zurückweisen - der Höhe und dem Grunde nach - und wegen unbilliger Härte - und die Aufnahme der Zahlung ab 1.6. ankündigen und vornehmen (mit jeweils Bezeichnung des Bestimmungs-Monats) Also: "Kindesunterhalt NAME Juni 2014 Kürzel des Amtes"
Klar wirst du Jan-Mai irgendwann zahlen müssen. Also Betrag zurücklegen. Wahrscheinlich auch irgendwann die Differenz auf den "vollen" KU, wenn ich das Einkommen richtig in Erinneung habe. Aber erst nach Klärung der anderen Rückstände.
Ok, also nichts überstürzen, erstmal den normalen Unterhalt zahlen, Rest regelt sich dann schon irgendwie. Zur Not leihen mir das auch meine Eltern, sofern die sich nicht auf Stundung einlassen. Zurücklegen ist leichter gesagt als getan, ich habe mir ja schon schwer getan den zukünftige Unterhalt zu finanzieren (siehe anderer Thread), viel "Ersparnis" bleibt da nicht.
Eine Frage für den zukünftigen Unterhalt. Sofern ich jetzt dann mehr verdienen sollte, weil mir das Geld nicht reicht und ich mehr Arbeit aufnehme. Wir das dann zurückgerechnet und gefordert? Oder gilt das immer nur für den zukünftigen Unterhalt (sprich bei der Neuberechnung in 2 Jahren)?