Du hast den KU lediglich einseitig tituliert. Bei den Einkommensangaben http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid123407 könnten sie durchaus noch eine Stufe höher wollen - weil nur 1 Unterhaltspflicht - und in einer Klage aufrufen. Lies auch die Anmerkung 1 zur DüssTab.
Solange die UVG-Kasse mitzureden hat, können sie prinzipiell jederzeit (normalerweis alle 6 Monate) Auskunft verlangen und dann immer ab dann (für die Zukunft) mehr verlangen, wenn du mehr verdienst. Zurückgerechnet wird dann nichts.
Aber: Das ist bei dir nicht abgeschlossen - du stehst "im Verzug" und dann wird bei einem Gerichtstermin der ganze Zeitraum ab Verzugsbeginn durchgerechnet.
Daher sage ich: Klärung abwarten.
Solange die UVG-Kasse mitzureden hat, können sie prinzipiell jederzeit (normalerweis alle 6 Monate) Auskunft verlangen und dann immer ab dann (für die Zukunft) mehr verlangen, wenn du mehr verdienst. Zurückgerechnet wird dann nichts.
Aber: Das ist bei dir nicht abgeschlossen - du stehst "im Verzug" und dann wird bei einem Gerichtstermin der ganze Zeitraum ab Verzugsbeginn durchgerechnet.
Daher sage ich: Klärung abwarten.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #