28-05-2014, 16:50
Ich habe gerade ´mal bei mir geblättert (ist schon ´ne ganze Weile her): Mit dem Monat, wo ich Unterhalt > Unterhaltsvorschuß an die KM gezahlt habe, war die UVK bei mir raus. Der Ausgleich früherer UV-Zahlungen war im (damals noch) Urteil geregelt - damit war die Sache dann auch erledigt. Zuvor hatte die UVK die Füße ruhig gehalten, nachdem ich mitgeteilt hatte, dass über den Anspruch dem Grunde nach in einem Verfahren entschieden würde. Ich habe nie irgendwelche Auskünfte an die UVK erteilen müssen.
Wenn jetzt bei @tobi nur noch frühere UV-Leistungen strittig sind, kann sich m. E. ein Auskunftsanspruch auch nur auf diese Zeiträume beziehen.
Wenn jetzt bei @tobi nur noch frühere UV-Leistungen strittig sind, kann sich m. E. ein Auskunftsanspruch auch nur auf diese Zeiträume beziehen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...