(28-05-2014, 16:15)tobi1983 schrieb: Wieso dürfen die alle 6 Monate und die Kindsmutter nur alle 2 Jahre?Weils im Internet festgelegt ist Jeweils Abs. 2
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1605.html
http://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/__6.html
(28-05-2014, 16:50)wackelpudding schrieb: ... nur noch frühere UV-Leistungen strittig sind, kann sich m. E. ein Auskunftsanspruch auch nur auf diese Zeiträume beziehen.Nee, es kann auch um die aktuelle Zahlungsfähigkeit bzgl. Höhe von Rückstandstilgungen gehen.
Die "Durchführung des Gesetzes" ist erst beendet, wenn keine Rückstände mehr sind oder diese untergegangen sind, etc.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #