28-05-2014, 19:19
Hallo liebes Forum,liebe Mitglieder und Leidensgenossen,
ich habe mich zum 01.01.2014 von meiner Ehefrau getrennt. Die Lohnsteuerklassen wurden im März auf 4/4 geändert. Ich trage sämtliche Verbindlichkeiten für unser gemeinsames Haus was zur Zeit zum Verkauf steht. Der Unterhalt wurde durch eine Anwältin berechnet. Jetzt hat sich das Finanzamt rückwirkend für 2014 die Steuernachzahlung von meinem Gehalt geholt. Ich habe jetzt bedeutend weniger als der gesetzliche Mindestbehalt von 1100€. Die Banken wollen ihr Geld und der Unterhalt soll auch bezahlt werden. Gibt es eine Möglichkeit für einen Monat den Unterhalt zu kürzen bzw. aus zu setzten?
ich habe mich zum 01.01.2014 von meiner Ehefrau getrennt. Die Lohnsteuerklassen wurden im März auf 4/4 geändert. Ich trage sämtliche Verbindlichkeiten für unser gemeinsames Haus was zur Zeit zum Verkauf steht. Der Unterhalt wurde durch eine Anwältin berechnet. Jetzt hat sich das Finanzamt rückwirkend für 2014 die Steuernachzahlung von meinem Gehalt geholt. Ich habe jetzt bedeutend weniger als der gesetzliche Mindestbehalt von 1100€. Die Banken wollen ihr Geld und der Unterhalt soll auch bezahlt werden. Gibt es eine Möglichkeit für einen Monat den Unterhalt zu kürzen bzw. aus zu setzten?