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Steuernachzahlung und Unterhalt
#3
Welche Nachzahlung denn?

Mit welcher Begründung?

Ist der Unterhalt tituliert?
Wenn nein, kannst du zahlen soviel du willst und solltest auch nicht mehr zahlen als du mit 4/4 musst.

Alles was du zuviel bezahlst bekommst du nicht zurück und weckt nur weitere Begehrlichkeiten.
Hat die Anwältin den Unterhalt nach 3/5 berechnet? Dann rechnet sie nicht in deinem Sinne und du solltest aufhören, ihr zu glauben.

Gib uns doch mal deine Zahlen, damit wir eine Kontrollrechnung machen können.
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Nachrichten in diesem Thema
Steuernachzahlung und Unterhalt - von Marc - 28-05-2014, 19:19
RE: Steuernachzahlung und Unterhalt - von p__ - 28-05-2014, 19:23
RE: Steuernachzahlung und Unterhalt - von beppo - 28-05-2014, 19:26
RE: Steuernachzahlung und Unterhalt - von Marc - 28-05-2014, 20:06
RE: Steuernachzahlung und Unterhalt - von the notorious iglu - 28-05-2014, 20:14
RE: Steuernachzahlung und Unterhalt - von Marc - 28-05-2014, 20:45
RE: Steuernachzahlung und Unterhalt - von Marc - 28-05-2014, 21:15

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