28-05-2014, 19:26
Welche Nachzahlung denn?
Mit welcher Begründung?
Ist der Unterhalt tituliert?
Wenn nein, kannst du zahlen soviel du willst und solltest auch nicht mehr zahlen als du mit 4/4 musst.
Alles was du zuviel bezahlst bekommst du nicht zurück und weckt nur weitere Begehrlichkeiten.
Hat die Anwältin den Unterhalt nach 3/5 berechnet? Dann rechnet sie nicht in deinem Sinne und du solltest aufhören, ihr zu glauben.
Gib uns doch mal deine Zahlen, damit wir eine Kontrollrechnung machen können.
Mit welcher Begründung?
Ist der Unterhalt tituliert?
Wenn nein, kannst du zahlen soviel du willst und solltest auch nicht mehr zahlen als du mit 4/4 musst.
Alles was du zuviel bezahlst bekommst du nicht zurück und weckt nur weitere Begehrlichkeiten.
Hat die Anwältin den Unterhalt nach 3/5 berechnet? Dann rechnet sie nicht in deinem Sinne und du solltest aufhören, ihr zu glauben.
Gib uns doch mal deine Zahlen, damit wir eine Kontrollrechnung machen können.