28-05-2014, 20:55
Also so kommen wir nicht richtig weiter. Beschreib doch mal die Situation und die Umstände. Wie alt sind die Kinder oder wie alt ist das Kind. Umstände der Trennung, wie es zum Umgangsboykott kam etc.
Wenn du bereits einen Antrag gestellt hast, hättest du beantragen können bzw. kannst du es immer noch, dir im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe, die du hoffentlich beantragt hast, einen Rechtsbeistand beizuordnen. Dann hättest du das Anwaltsproblem bzw. das Rechnungsproblem nicht.
Wenn du bereits einen Antrag gestellt hast, hättest du beantragen können bzw. kannst du es immer noch, dir im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe, die du hoffentlich beantragt hast, einen Rechtsbeistand beizuordnen. Dann hättest du das Anwaltsproblem bzw. das Rechnungsproblem nicht.