29-05-2014, 15:53
So wie ich das aus den Unterlagen sehe, hast Du Dir mehr Zahllasten aufgebürdet als deine Ex.
Zwischen den Steuerschulden und Bankschulden, die für gemeinsame Aktivitäten vor der Trennung entstanden sind, gibt es keinen erklärbaren Unterschied. Insofern müsste die Ex auch entsprechend mit in die Haftung bzw. Von ihrem Gehalt einen Beitrag zur Tilgung leisten. Sie ist noch über Selbstbehalt.
Wenn die Diskussion mit Finanzamt vor dem 30.6. zu kompliziert wird, dann kannst du das ggf über Hausverkauf regeln?
Jedenfalls könntest du beim Finanzamt relativ einfach eine Stundung erhalten. Schlage den Leuten eine Ratenzahlung für 6 Monate vor.
Und beteilige die Ex an der Tilgung, ggf forderst du von ihr Unterhalt!
Zwischen den Steuerschulden und Bankschulden, die für gemeinsame Aktivitäten vor der Trennung entstanden sind, gibt es keinen erklärbaren Unterschied. Insofern müsste die Ex auch entsprechend mit in die Haftung bzw. Von ihrem Gehalt einen Beitrag zur Tilgung leisten. Sie ist noch über Selbstbehalt.
Wenn die Diskussion mit Finanzamt vor dem 30.6. zu kompliziert wird, dann kannst du das ggf über Hausverkauf regeln?
Jedenfalls könntest du beim Finanzamt relativ einfach eine Stundung erhalten. Schlage den Leuten eine Ratenzahlung für 6 Monate vor.
Und beteilige die Ex an der Tilgung, ggf forderst du von ihr Unterhalt!
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
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