02-06-2014, 18:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-06-2014, 18:37 von TSV 1860 Muenchen.)
(02-06-2014, 18:02)michxo schrieb: Habe ich ein Recht meine Kinder zu sehen?Natürlich hast Du -eigentlich- das Recht Deine Kinder zu sehen. Wenn sich die KM allerdings querstellt und beispielsweise sich von Dir bedroht fühlt und dies dem Kur-personal mitteilt, wird man Dich wahrscheinlich erstmal daran hindern, die Kinder zu sehen. In Ordung ist das zwar nicht, aber so läuft das. An dem Verhalten Deiner Ex zeigt sich mal wieder, wie sehr diese MuKI-Kuren immer wieder dazu benutzt, den Entfremdungsprozeß zwischen Kindern und KV´ern voranzutreiben.
Haben beide das Sorgerecht. Oder wie läuft so etwas ab dann?
Was kann ich tun?
Im Fall der Fälle ist der Rechtsweg zu beschreiten, wenn Gespräche nichts bringen und die bisherige Vereinbarung (sofern existent) nicht eingehalten wird.
Warum leckt sich übrigens ein Hund die Eier? Genau - weil er es kann!
Was ich Dir damit sagen will ist, dass deine Ex sich Dir gegenber so verhält, weil sie es kann bzw. Du das mit Dir machen läßt.
Laß Dich von ihr nicht so vorführen, mach Dich mal grade und setzt Dich auch mal durch!
VG,
Markus