02-06-2014, 19:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-06-2014, 19:16 von TSV 1860 Muenchen.)
Im Falle von Streitigkeiten bezüglich Umgang empfiehlt sich der sogenannte "Umgangsdreisprung". Die erste Ebene ist das Gespräch zwischen Mutter und Vater wie der Umgang mit den Kindern vernünftig geregelt werden kann, Ergebnis am besten schriftlich festhalten. Wenn sich die KM daran nicht hält, kommt die zweite Ebene ins Spiel und bittet das JA um Vermittlung. Wenn die Mutter allerdings nicht will, hilft auch das nichts. Die dritte Ebene wäre dann der Gang vor Gericht, um den gewünschten Umgang einzuklagen.
Aus Deinen bisherigen Schilderungen scheint Ebene 2 aufgrund der dort vorherrschenden Mutterlastigkeit nicht wirklich mehr in Betracht zu kommen. Ob es Sinn macht mit Ebene 1 nochmal neu zu starten oder direkt via Anwalt auf eine gerichtliche Umgangsvereinbarung zu gehen, kann ich aus dem Beschriebenen nicht beurteilen.
VG,
Markus
Aus Deinen bisherigen Schilderungen scheint Ebene 2 aufgrund der dort vorherrschenden Mutterlastigkeit nicht wirklich mehr in Betracht zu kommen. Ob es Sinn macht mit Ebene 1 nochmal neu zu starten oder direkt via Anwalt auf eine gerichtliche Umgangsvereinbarung zu gehen, kann ich aus dem Beschriebenen nicht beurteilen.
VG,
Markus