02-06-2014, 21:51
michxo.
wie oben schon angedeutet wurde, ist die Vorgehensweise grundsätzlich immer gleich:
Vorbereitung:
Umgangsregelung ausarbeiten, die vor den örtlichen Gerichten(FamG, OLG) bestand haben kann.
Dann drei Sprünge:
- Bitte an die Mutter, der Regelung zuzustimmen, Antwort innerhalb einer Woche erbitte.
Reagiert die Mutter nicht wie erwünscht oder inakzeptabel, dann
- Antrag beim Jugendamt auf Vermittlung gem. § 18 SGB VIII. Reaktionsfrist min. 2 Wochen. Regelung als Vorschlag in der Anlage zum Antrag.
Spurt das Amt nicht, dann
- Antrag beim zuständigen Familiengericht auf Regelung des Umgangsrechts nach § 1684 BGB gem. Regelungsvorschlag.
Hier im Forum gibt es einige Formulierungsvorschläge für die Umgangsregelung und für Anschreiben bzw. Anträge.
Auch mal auf www.elternvereinbarung.de informieren.
S.
wie oben schon angedeutet wurde, ist die Vorgehensweise grundsätzlich immer gleich:
Vorbereitung:
Umgangsregelung ausarbeiten, die vor den örtlichen Gerichten(FamG, OLG) bestand haben kann.
Dann drei Sprünge:
- Bitte an die Mutter, der Regelung zuzustimmen, Antwort innerhalb einer Woche erbitte.
Reagiert die Mutter nicht wie erwünscht oder inakzeptabel, dann
- Antrag beim Jugendamt auf Vermittlung gem. § 18 SGB VIII. Reaktionsfrist min. 2 Wochen. Regelung als Vorschlag in der Anlage zum Antrag.
Spurt das Amt nicht, dann
- Antrag beim zuständigen Familiengericht auf Regelung des Umgangsrechts nach § 1684 BGB gem. Regelungsvorschlag.
Hier im Forum gibt es einige Formulierungsvorschläge für die Umgangsregelung und für Anschreiben bzw. Anträge.
Auch mal auf www.elternvereinbarung.de informieren.
S.