03-06-2014, 08:10
(02-06-2014, 15:40)p schrieb: (...)
Wenn die Mutter so drauf ist, wird er wohl vor Gericht müssen. In seinem Fall, bei einer Totalblockade würde ich gar nicht erst übers Jugendamt gehen, sondern sofort vor Gericht. Klage auf eine Umgangsregelung einreichen.
In Familiensachen wird grundsätzlich nicht 'geklagt', sondern es werden Anträge gestellt.
Bei Sorgerecht und Umgang ist das Jugendamt IMMER min. mitwirkend, ihm MUSS immer die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Nummer 2 des Dreisprunges auszulassen macht daher wenig Sinn.
Wird das Amt ausgelassen kann es passieren, daß das Gericht die Eltern genau dahin schickt, um eine gütliche Einigung zu versuchen.
Mit dem Auslassen im Dreisprung nimmt man sich auch Möglichkeiten der Steuerung und des Kennenlernen des Amtes, was im späteren Antrag durchaus wichtig sein kann.
Mein Rat: Sprung 2, Vermittlung durch das Amt, bzw durch einen freien Träger NICHT auslassen!
S.