(03-06-2014, 09:18)p schrieb: Fehlerhafte herumdefiniererei hilft niemand. Die Klage ist im Zivilprozess die Verfahrenseinleitung, also der Antrag auf gerichtliche Entscheidung, durch den Kläger gegen den Beklagten.Das ist, pardon, Unfug.
Er hat also sehr wohl zu klagen, wenn er vor Gericht geht.
In Familiensachen gibt es Antragsteller und Antragsgegner. Wobei ein Antrag nicht zwingend kontradiktorisch formuliert werden muß. Das ist so gewollt, um Familiensachen die Schärfe, die Konflikt- und Gegnerschaft zu nehmen.
Du solltest DAS eigentlich wissen und es sollte Dir schon möglich sein, eine/DEINE fehlerhafte Ansicht als solche zu erkennen und zu korrigieren, statt trotzig zu reagieren.
S.