03-06-2014, 13:59
hi,
das gemeinsame Kind war zu dieser Zeit 2,5 Jahre alt. Für dieses gab es selbstverständlich Kindesunterhalt, über dessen Höhe wir uns privat geeinigt haben, also nicht verhandet werden musste.
Ansonsten bin ich schon groß und kann meinen Lebensunterhalt selber verdienen, d.h. kein TU
mmm
das gemeinsame Kind war zu dieser Zeit 2,5 Jahre alt. Für dieses gab es selbstverständlich Kindesunterhalt, über dessen Höhe wir uns privat geeinigt haben, also nicht verhandet werden musste.
Ansonsten bin ich schon groß und kann meinen Lebensunterhalt selber verdienen, d.h. kein TU
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