03-06-2014, 14:12
da es sich bei dem vereinbarten Kindesunterhalt um den Mindestunterhaltsbetrag gehandelt hat: nein, er hat sicher nicht die höheren Kosten.
Den Betrag, den er zahlt zahle ich wegen Klamotten, Handy, Klassenfahrt, Essen, Heizung etcpp mindestens auch.
Den Betrag, den er zahlt zahle ich wegen Klamotten, Handy, Klassenfahrt, Essen, Heizung etcpp mindestens auch.