03-06-2014, 14:22
(03-06-2014, 14:09)tumi schrieb: Also hat dein Ex Mann durch Unterhaltszahlungen die höheren Kosten.
Also den Kindesunterhalt kann man nicht in die Scheidungskosten einrechnen. Kindesunterhalt entsteht nicht durch Scheidung, sondern durch Zeugung bzw. Geburt.
Mich kommen die Kinder (die bei meiner Ex leben) nach der Scheidung nicht teurer als zuvor.