03-06-2014, 22:45
@raid: Das Finanzrecht ist nicht das Einfachste. Genauso wie das Familienrecht;-) HAHA. Das musste Knecht nun leidvoll erfahren, dass auch Anwälte hier kapitulieren müssen. Selbst die im Finanzrecht tätigen sind mittlerweile auf Teilgebiete spezialisiert, weil es so umfangreich ist.
Bitte also genau lesen! Ich sagte, dass er eine Erklärung einreichen soll. Ich sagte nicht, dass er sich im Vorhinein mit dem Sachbearbeiter treffen soll ;-)
Die Frist des fehlerhaften Bescheides ist mir bekannt. Bei Änderung hin zu einer Zusammenveranlagung handelt es sich nicht um einen fehlerhaften Bescheid, sondern um eine Neubeantragung in anderer Form. Die Frist gilt dann nicht. Fachbegriff für diese Änderung gerade entfallen. 22:43 Uhr. Nappo trinkt noch was und muss ins Bettchen...
Gute Nacht an Alle. Lasst Euch nicht unterkriegen. Deutschland ist dem Untergang geweiht. Und LD auch.. ;-)
Bitte also genau lesen! Ich sagte, dass er eine Erklärung einreichen soll. Ich sagte nicht, dass er sich im Vorhinein mit dem Sachbearbeiter treffen soll ;-)
Die Frist des fehlerhaften Bescheides ist mir bekannt. Bei Änderung hin zu einer Zusammenveranlagung handelt es sich nicht um einen fehlerhaften Bescheid, sondern um eine Neubeantragung in anderer Form. Die Frist gilt dann nicht. Fachbegriff für diese Änderung gerade entfallen. 22:43 Uhr. Nappo trinkt noch was und muss ins Bettchen...
Gute Nacht an Alle. Lasst Euch nicht unterkriegen. Deutschland ist dem Untergang geweiht. Und LD auch.. ;-)