03-06-2014, 23:39
(03-06-2014, 20:22)michxo schrieb: (...)... ist DAS Deine einzige Erkenntnis aus den Beiträgen hier? Hast Du den sog. Dreisprung überhaupt verstanden?
Kennt sich jemand mit Erziehungsgutachten aus? Wo bzw. wer bestellt die? Das Jugendamt oder Gericht oder so?
(...)
Sorge doch ersteinmal für stabilen Umgang und sei in diesem einfach guter Vater, bevor Du gegen die Mutter zu Felde ziehst.
Umgang ist ein hohes Rechtsgut. Da können Gerichte auch schon mal recht derb zu Muttern (und auch zu Vätern) werden, wenn der Anspruch des Kindes mißachtet wird.
Allerdings sollten Väter nicht überreißen, sollten sich besonnen zeigen. Sonst läuft die Maschinerie dann doch wieder gegen sie und den Umgang.
S.