04-06-2014, 09:15
Ein paar Zahlen sind ja schon genannt. Unterhalt also insgesamt 160 EUR. Von den 890 EUR bleiben dir also 730 EUR. Davon sollst du noch 50 EUR Rückstände zahlen. Soso. Sollte dir fiktives Einkommen unterstellt worden sein, so hätte auch der Selbstbehalt in Richtung Erwerbstätiger angehoben werden müssen.
Die Moralkeule von Exen und Mietmäulern muss man sich nicht anhören. Wer nicht die Traute halt, diesen Figuren das verlogene Maul zu stopfen (keinen Respekt vor dem Richter, ist völlig unangebracht!), der geht einfach aus dem Saal. Verloren hat man ja sowieso.
Die Moralkeule von Exen und Mietmäulern muss man sich nicht anhören. Wer nicht die Traute halt, diesen Figuren das verlogene Maul zu stopfen (keinen Respekt vor dem Richter, ist völlig unangebracht!), der geht einfach aus dem Saal. Verloren hat man ja sowieso.