(04-06-2014, 18:36)Sixteen Tons schrieb: Keine Bagatellgrenze von 10 % des Regelbedarfs für die Umgangskosten mit Kind.
Eigentlich war das systematisch logisch. Sonst hätten ja Alleinerziehnende auch ihren Alleinerziehendenzuschlag aus 10% Bagatellanteil selbst zahlen können.
Aber gut, wenn das BSG Klarheit gegen die schikanöse Behandlung von Umgangsvätern durch die Jobcenter geschaffen hat.
Vorallem sollten nunmehr alle Väter diese 0,20€ für Umgangsfahrtkosten selbstbehaltserhöhend in den KU-Prozessen, bzw. bereits beim Jugendamt/Bestand bei der KU-Berechnung geltend machen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #