05-06-2014, 10:36
Gilt nicht nur für Empfänger von ALG II.
Gilt auch dann, wenn es ohne Umgangskosten zum Mindestunterhalt reichen würde.
LG
Robert
Gilt auch dann, wenn es ohne Umgangskosten zum Mindestunterhalt reichen würde.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.