05-06-2014, 10:50
Das sollten sich auch Zivilgerichte endlich in ihren Unterhaltsrechtlichen Leitlinien bindend festschreiben.
Umgangskosten erhöhen den Bedarf des Unterhaltshaltspflichtigen bzw., sind von seinem Einkommen abzuziehen, wenn es um Unterhalts Berechnung geht.
LG
Robert
Umgangskosten erhöhen den Bedarf des Unterhaltshaltspflichtigen bzw., sind von seinem Einkommen abzuziehen, wenn es um Unterhalts Berechnung geht.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.