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Umgangsfahrtkosten geltend machen
#4
Mein obiger Beitrag richtet sich tatsächlich eher an "Normal"verdiener, also Leute, die bisher keine Aufstocker sind.

Zum Beispiel:
Zitat:Vater, zwei Kids 10 und 12 Jahre, 1780 Zahlnettto
1700 bereinigtes Netto
- 356 = Kind 12J
- 291 = Kind 10J
-------------
1053 = angeblich Selbstbehalt gewahrt


1000 "normaler" Selbstbehalt
+ 190 (umgangsbedingt erhöhte Wohnkosten 550, also Betrag der die 360€ in DDT übersteigt)
+ 160 (800 km á 0,20€ Umgangsfahrtkosten)
+ Tagessätze für Umgangskinder
--------------
1350 erhöhter Selbstbehalt

Bei der verbleibenden Verteilmasse von 350 muss der Familienrichter mehr tun, als um 1 Stufe runterzustufen. Es müßte schon von seiner Fiktionsphantasie Gebrauch machen.

Also da würde ich versuchen familienrechtlich alles auszuschöpfen, was geht - nur so kann gezeigt werden, dass die Düss.Tab ein gemeingefährlicher Totalschrott ist.
Parallel wäre diesem Vater natürlich sowieso anzuraten, per SGBII aufzustocken.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Nachrichten in diesem Thema
Umgangsfahrtkosten geltend machen - von sorglos - 04-06-2014, 23:39
RE: Umgangsfahrtkosten geltend machen - von sorglos - 05-06-2014, 13:18
RE: Umgangsfahrtkosten geltend machen - von blue - 05-06-2014, 20:38

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