05-06-2014, 13:31
(05-06-2014, 12:43)Austriake schrieb: Was passiert, wenn der GV etwas beschlagnahmt oder mitnimmt, das gar nicht dem zP. gehört?
Austriake
Ach, das hatten wir hier doch schon ein paar Mal. Such mal
nach Eigentumsvermutung und Drittwiderspruchsklage,
Wenn der GV meint, das ein Gegenstand Eigentum des
Mieters ist, kann er das mitnehmen. Wohl nicht bei ein paar Ohrringen, die Schwester
da vergessen hat. Die Vermieterin/Arbeitgeber müsste dann ggf. die gepfändete Sache vom GV wieder herausklagen (im ungünstigsten Fall).
Was helfen könnte, wären Kaufbelege. Quittungen, Übergabeprotokoll d. Vermieters an den Mieter der Wohnung (möbliert?) bei Bezug. Bescheinigung des Arbeitgebers über die Eigentumsverhältnisse zu dem Laptop. Sollte ja eine Überlassungserklärung reichen.
Bei mir war der GV sogar immer so nett, sich vorher schriftlich mit Termin anzukündigen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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