05-06-2014, 18:44
(05-06-2014, 17:34)Theo schrieb: Und ja, der Anwalt darf sehr wohl den Sohn vertreten, auch wenn er in einem anderen Verfahren die Mutter vertritt. Das ist nicht von vorneherein ausgeschlossen.
Das hat nichts mit anderen Verfahren zu tun, sondern damit dass der Anwalt gleichzeitg ein Mandat von zwei beteiligten Parteien mit gegenteiligen Interessen hat. Wenn er das volljährige Kind vertritt, muss er Unterhalt von Vater und Mutter einfordern, die er ebenfalls vertritt.
Ist denn die Unterhaltsforderung vollständig? Dazu gehören Nachweise, Auskunft über das Einkommen der Mutter, aktuelle Schulbescheinigungen des Kindes, das letzte Zeugnis.