06-06-2014, 11:12
Bei einer Prävarikation kommt es nicht darauf an, dass der Anwalt dasselbe Verfahren einmal für die Mutter und gleichzeitig für Sohn führt! Das wäre auch so widersinnig, dass man nicht darüber diskutieren müsste. Nein, es geht um die Vertretung der Mutter und dann um die Vertretung des Sohns:
"Bei der Geltendmachung des Ehegattenunterhalts für die Frau und Unterhalt für volljährige Kinder, die im eigenen Haushalt leben, besteht grundsätzlich ein Interessenkonflikt. In diesem Fall nämlich müssen ab Volljährigkeit der Kinder diese ihre Unterhaltsansprüche anteilig gegen beide Elternteile im eigenen Namen geltend machen. Der (bisher) betreuende Ehegatte muss sich nun anteilig finanziell an dem Unterhalt beteiligen, so dass dem Kind Ansprüche gegen die Mutter zustehen. Hier können verschiedene Probleme im Hinblick auf die Höhe der Unterhaltsleistung des bisher betreuenden Ehegatten entstehen (z. B. bei der Zurechnung fiktiver Einkünfte). In dieser Konstellation besteht die Gefahr einer Interessenkollision, da nicht nur indirekt über die Höhe des Kindesunterhalts Einfluss auf den Ehegattenunterhalt genommen wird, sondern der Rechtsanwalt das volljährige Kind über die Inanspruchnahme des bisher betreuenden Ehegatten aufklären und gegebenenfalls auch durchsetzen muss." Quelle: http://www.rak-stuttgart.de/index.php?id=810
Bitte auch Fallkonstellation 4 lesen.
Schreib ihm, dass er eine strafbare Prävarikation begeht und im übrigen seine Forderungen unbegründet sind. Wieder besseren Wissens fehlt seiner Forderung jede notwendige Grundlage, denn es liegen weder Auskunft und Nachweise zum Einkommen der Mutter noch zur Tätigkeit des unterhaltsfordernden Kindes bei. Das sei aber wesentliche Basis für jede Unterhaltforderung.
"Bei der Geltendmachung des Ehegattenunterhalts für die Frau und Unterhalt für volljährige Kinder, die im eigenen Haushalt leben, besteht grundsätzlich ein Interessenkonflikt. In diesem Fall nämlich müssen ab Volljährigkeit der Kinder diese ihre Unterhaltsansprüche anteilig gegen beide Elternteile im eigenen Namen geltend machen. Der (bisher) betreuende Ehegatte muss sich nun anteilig finanziell an dem Unterhalt beteiligen, so dass dem Kind Ansprüche gegen die Mutter zustehen. Hier können verschiedene Probleme im Hinblick auf die Höhe der Unterhaltsleistung des bisher betreuenden Ehegatten entstehen (z. B. bei der Zurechnung fiktiver Einkünfte). In dieser Konstellation besteht die Gefahr einer Interessenkollision, da nicht nur indirekt über die Höhe des Kindesunterhalts Einfluss auf den Ehegattenunterhalt genommen wird, sondern der Rechtsanwalt das volljährige Kind über die Inanspruchnahme des bisher betreuenden Ehegatten aufklären und gegebenenfalls auch durchsetzen muss." Quelle: http://www.rak-stuttgart.de/index.php?id=810
Bitte auch Fallkonstellation 4 lesen.
Schreib ihm, dass er eine strafbare Prävarikation begeht und im übrigen seine Forderungen unbegründet sind. Wieder besseren Wissens fehlt seiner Forderung jede notwendige Grundlage, denn es liegen weder Auskunft und Nachweise zum Einkommen der Mutter noch zur Tätigkeit des unterhaltsfordernden Kindes bei. Das sei aber wesentliche Basis für jede Unterhaltforderung.