(06-06-2014, 11:35)p schrieb: Logisch ist, dass er das erste Mandat annehmen durfe, das Zweite nicht. Das durfte nicht zustandekommen. Also ist das zweite Mandat unzulässig und zurückzugeben.
Nein, so ist es nicht. Wenn ein Interessenskonflikt bestünde, müsste er beide Mandate sofort niederlegen.
Im gegenwärtigen Fall kann ich aber keinen Interessenskonflikt erkennen. Beide der von Dir aufgezeigten Fallkonstellationen sind mit dem aktuellen Fall nicht zu vergleichen: Die Ex macht ihrerseits keine Unterhaltsforderungen gegen anor-al-mal geltend. Der andere Sohn hat seinen Titel, der durch die Unterhaltsforderungen des älteren Sohns nicht beeinträchtigt wird. Wo siehst Du im vorliegenden Fall widerstreitende Interessen?
Aber, wie gesagt, ob tatsächlich widerstreitende Interessen vorliegen könnten, kann man erst beurteilen, wenn uns anor-al-mal sagt, in welchem Verfahren jetzt genau der Anwalt die Mutter vertritt.