06-06-2014, 17:45
(06-06-2014, 16:31)anor-al-mal schrieb: Er vetritt die Exe in Sachen Trennungsunterhalt auch aktuell noch
Das ist eindeutig ein Interessenkonflikt. Parteienverrat, §356 StGB. Zeige ihn an und melde das bei der Anwaltskammer. Hat auch der BGH bestätigt. Die vertretenen Parteien haben gegenläufige Interessen.
Bereits die Weitervertretung einer Volljährigen ohne die Vertretung der Mutter für Trennungsunterhalt ist meist ein Interessenkonflikt.
Die Frage, ob der Rechtsanwalt auch für die Mutter (bzw. den betreuenden Elternteil) Unterhaltsansprüche geltend gemacht hat bzw. aktuell geltend macht, ist für die Frage, ob eine Mandatierung durch das volljährig gewordene Kind zulässig ist, sogar letztlich bedeutungslos. Denn zum einen wird es sicher immer eine entsprechende Beratung des betreuenden Elternteils gegeben haben und zum anderen muss man wohl argumentieren, dass der betreuende Elternteil als gesetzlicher Vertreter nicht nur eine Art Vermittlerfunktion hatte, sondern auch selbst Partei im Sinne von § 356 StGB und § 3 BORA war. Und schließlich hat auch früher schon immer ein originär angelegter Interessengegensatz bestanden, weil z.B. zu prüfen war, ob nicht der betreuende Elternteil wegen seiner erheblich günstigeren wirtschaftlichen Verhältnisse gemäss § 1606 Abs. 3 BGB verpflichtet war, sich am Unterhalt zu beteiligen oder ihn sogar ganz zu leisten. Auch eine Mittellosigkeit des bisher betreuenden Elternteils, die (zunächst) einer Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen diesem gegenüber entgegensteht, ändert an der Einschätzung nichts. Denn zum einen beseitigt die Mittellosigkeit nicht den originären Interessengegensatz und zum anderen können sich finanzielle Verhältnisse rasch ändern.
Noch was: Keine Rücksichtnahme auf diesen Juristen. Wer irgendwo die Möglichkeit hat, diesen Figuren eins reinzuwürgen, sollte das so hart, rücksichtlos und gründlich tun wie nur irgendwie möglich. Da gibt es keine Grenze - die haben diese Figuren auch nicht, wenn sie ihr unehrenhaftes Werk zu unserem und unserer Kinder Schaden verrichten.