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Unterhaltsvorschuss umgehen? Spezieller Fall
#22
(07-06-2014, 12:55)sorglos schrieb:
(07-06-2014, 11:17)mimamause schrieb: Damit der Ex also nichtmal den Mindestunterhalt zahlen muss, ...
Lass doch einfach diesen moralischen Unsinn. Der Regelsatz vom Amt ist auch "nichtmal den Mindestunterhalt". Hast du dich darüber auch aufgeregt?

@Junili
Na wenn du jetzt zum Anwalt gehst - dann wird der auf jeden Fall einen honorarträchtigen Fall gewinnen. Bei der Vertretung von KU-Muttis gewinnt der immer. Das Honorar zahlt dann ja der "Unterhaltsschuldner". Er wird dir mit einem Maximum den Mund wässrig reden. Er wird von der Option 2 abraten, weil dann gibts ja kein Honorar für ihn. Den daraus folgenden Ärger tragt nur ihr als Eltern.

Das Kind und letztlich du (weil es dir Freiräume schafft) werden aber von Option 2 profitieren. Das eigentliche Problem ist, dass der Vater derzeit nicht einsieht, dass er Betreuungsverantwortung (mit-)übernehmen muss, wenn er studieren will. Wenn er das Problem allein dir aufschultert, wird er noch mehr verlieren. Arbeite lieber daran. Aus (Mindest-)Verantwortung gegenüber dem Kind.

Hallo sorglos,
an und für sich wäre ich total für das 50/50 Modell, aber der Kindsvater hat einfach keine Zeit. Letztendlich würde es dann so laufen, wie in der Vergangenheit 90-99% mache ich und er kann es gut begründen, wieso er keine Zeit hat (sein Studium). Ich stehe dann alleine da und wenn ich mich beklage, bin ich doch selber Schuld, weil ich eine Trennung wollte und es wird völlig ausser Acht gelassen, das das alles auch vor der Trennung schon so war...
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