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1-EURO-Job-Vergütung pfändbar LG Bautzen AZ: 3 T 24/09
#1
Der Pleite-Vater hatte kein Geld um Unterhalt zu zahlen für seine beiden Kinder, und wurde zu einem 1-Euro-Job verdonnert. Da aber der Staat Unterhaltsvorschuß zahlen muß, wurde dem Vater selbst das Geld aus dem 1-Euro-Job weggepfändet. Die Entscheidung ist endgültig, nix mit OLG.

Der beissende Kommentar dazu:

dies ist wieder einer der Entscheidungen, wo Gesetze sich beißen, Hartz IV über Recht und Ordnung steht und sich Gerichte der Willkür bedienen. Man muss sich die Situation bildlich vorstellen: Da wird ein Mann zur Arbeit gezwungen (§31 SGB II), was im Sinne des Gesetzes eigentlich keine Arbeit ist, sondern nur eine Arbeitsgelegenheit (§16 SGB II).

Dieser Mann hat zur Durchführung einen gesetzlich vorgesehenen Anspruch auf Entschädigung seiner Mehraufwendungen - welche wohl als zweckgebunden anzusehen sind, daher werden diese auch nur beim EEJ gezahlt ( Urteil, Landgericht Dresden, Az: 3 T 233/08 ) - und nun kommt da ein Gericht und “klaut” dem Mann diesen Anspruch und greift damit in den Regelsatz ein, welcher gesetzlich definiert ist.

Die nun anfallenden Mehraufwendungen aus der Zwangszuweisung zum Ein Euro Job, muss er nun aus eigener Tasche zahlen. Als Sklave hätte dieser Mann noch was zum essen bekommen, als Sklave dieses Systemes, bekommt er nicht mal das zugestanden … und ein Recht zur Wehr verbaut man mit der “Endgültigkeit” im gleichen Atemzug.

So ist Hartz IV live … ein gerichtlich ausgelebter Spaß zur Quälerei von Menschen in dieser geschichtlich wiederholenden Epoche.


http://www.sozialticker.com/der-euro-im-...90509.html
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1-EURO-Job-Vergütung pfändbar LG Bautzen AZ: 3 T 24/09 - von lordsofmidnight - 09-05-2009, 13:00

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