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1 BvR 2882/13 vom 22.05.2014
#8
Ich finde das Bundesverfassungsgericht noch einmal klar gestellt hat das Kinder nicht willkürlich von den Eltern getrennt werden dürfen.
Woher nimmt sich das JA oder das Familiengericht das Recht wenn doch alles schon klar war?
Die Bedeutung vom Artikel 6 Abs.2 GG wurden noch einmal genau erklärt.
Das Gemeinsame Sorgerecht steht ja jedem zu aber halten tut sich kein Richter dran. Die Garantie als Elternteil für das Kind Sorgen zu dürfen kann ich bis Heute nicht erkennen.
Der Fall ist die eine Geschichte aber die Grundsätze auf die kann man sich berufen.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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1 BvR 2882/13 vom 22.05.2014 - von Zala - 08-06-2014, 18:42
RE: 1 BvR 2882/13 vom 22.05.2014 - von Nappo - 09-06-2014, 13:02
RE: 1 BvR 2882/13 vom 22.05.2014 - von p__ - 09-06-2014, 15:49
RE: 1 BvR 2882/13 vom 22.05.2014 - von sorglos - 10-06-2014, 00:39
RE: 1 BvR 2882/13 vom 22.05.2014 - von Zala - 10-06-2014, 01:00

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