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Mindestunterhalt nicht erreicht!
#19
Kumpel hat Post :-(

""""Wenn der Antragsgegner zum 01.06.2014 zu seiner Lebensgefährtin ziehen möchte, wird sich seine Lebenssituation praktisch nicht ändern , da er in diesem Haushalt bereits lebt.
Auf jeden Fall ist es dann jedoch im Einklang mit der Rechtssprechung gerechtfertigt, den Selbstbehalt auf das Maß zu reduzieren, welches dem Existenzminimum entspricht. Die Rechtsprechung hierzu hatten wir zitiert.""""

Was heißt das genau Existenzminimum - weniger als 1000,-Euro Selbstbehalt!

Danke für Eure Antworten Cool

MFG
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Mindestunterhalt nicht erreicht! - von p__ - 29-04-2014, 13:53
RE: Mindestunterhalt nicht erreicht! - von Nappo - 29-04-2014, 14:15
RE: Mindestunterhalt nicht erreicht! - von p__ - 29-04-2014, 15:30
RE: Mindestunterhalt nicht erreicht! - von Nappo - 29-04-2014, 19:53
RE: Mindestunterhalt nicht erreicht! - von the notorious iglu - 30-04-2014, 22:36
RE: Mindestunterhalt nicht erreicht! - von the notorious iglu - 27-05-2014, 17:34
RE: Mindestunterhalt nicht erreicht! - von the notorious iglu - 28-05-2014, 10:37
RE: Mindestunterhalt nicht erreicht! - von Zahlvater:-) - 10-06-2014, 15:21
RE: Mindestunterhalt nicht erreicht! - von p__ - 19-11-2014, 18:25

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