10-06-2014, 22:32
Das ist genauso als ob du eine Fernanalyse des Zustands deines Herzens verlangst, ohne das EKG herauszurücken. Das kann und sollte man sich von vornherein sparen.
Leistungsempfänger gehen gerne davon aus, dass sie übers Ohr gehauen werden, schlicht, weil sie die Bescheide nicht verstehen. Häufig wird auch tatsächlich gerne übers Ohr gehauen, ohne die Bescheide wird das keiner nachvollziehen können.
So berichtest du von einem Überprüfungsantrag bis ins Jahr 2011 hinein. Wenn du ihn in diesem Jahr gestellt hast, kann das schon einmal nicht sein. Noch nicht einmal, wenn du ihn im letzten Jahr gestellt hast.
Wenn dir das zu blöd und aufwändig ist, kannst du hier jemanden in deiner Nähe aufsuchen:
http://www.my-sozialberatung.de/adressen
Leistungsempfänger gehen gerne davon aus, dass sie übers Ohr gehauen werden, schlicht, weil sie die Bescheide nicht verstehen. Häufig wird auch tatsächlich gerne übers Ohr gehauen, ohne die Bescheide wird das keiner nachvollziehen können.
So berichtest du von einem Überprüfungsantrag bis ins Jahr 2011 hinein. Wenn du ihn in diesem Jahr gestellt hast, kann das schon einmal nicht sein. Noch nicht einmal, wenn du ihn im letzten Jahr gestellt hast.
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