10-06-2014, 22:49
Der Bescheid für den Monat 12/2011 ist vom 23.01.2012 und fällt somit in den Zeitraum, da wie schon geschrieben der Überprüfungsantrag am 05.12.2013 gestellt wurde.
Ich bekomme meinen Lohn immer bis zum 15. des Folgemonats. Die Lohnabrechnung habe ich dann in der Regel bis zum 20. in der Hand. Die Abrechnung leite ich bzw. meine Frau dann weiter ans JC. In der Regel erfolgt das über eine für soziales zuständige Mitarbeiterin unserer Gemeinde, die dann meine Abrechnung in unserem beisein zum JC faxt. Danach erhalte ich dann einen endgültigen Bescheid und fast immer eine Nachzahlung.
Ich bekomme meinen Lohn immer bis zum 15. des Folgemonats. Die Lohnabrechnung habe ich dann in der Regel bis zum 20. in der Hand. Die Abrechnung leite ich bzw. meine Frau dann weiter ans JC. In der Regel erfolgt das über eine für soziales zuständige Mitarbeiterin unserer Gemeinde, die dann meine Abrechnung in unserem beisein zum JC faxt. Danach erhalte ich dann einen endgültigen Bescheid und fast immer eine Nachzahlung.