11-06-2014, 06:47
(10-06-2014, 15:21)Zahlvater:-) schrieb: Kumpel hat Post :-(
""""Wenn der Antragsgegner zum 01.06.2014 zu seiner Lebensgefährtin ziehen möchte, wird sich seine Lebenssituation praktisch nicht ändern , da er in diesem Haushalt bereits lebt.
Auf jeden Fall ist es dann jedoch im Einklang mit der Rechtssprechung gerechtfertigt, den Selbstbehalt auf das Maß zu reduzieren, welches dem Existenzminimum entspricht. Die Rechtsprechung hierzu hatten wir zitiert.""""
Was heißt das genau Existenzminimum - weniger als 1000,-Euro Selbstbehalt!
Danke für Eure Antworten
MFG
Ich meine mal gelesen zu haben daß, das Existenzminimum gleichzusetzen ist wie ein Arbeitsloser - sprich also 800,-Eur Selbstbehalt und nicht 1000,-Eur - kann das jemand bestätigen?