11-06-2014, 22:00
Es geht nicht um die Zulassung der Revision, sondern darum, dass das OLG auf Grund oben angegebener Gründe den Beschluss für nichtig erklären soll. Dann würde so verhandelt, als hätte es den Beschluss nie gegeben.
Schau mal bei WIKI nach: Anhörungsrüge
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