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Unterhalt an 2 volljährige Kinder
#14
Ihr Lieben,
vielen Dank für Eure Rückmeldung!!

An Wackelpudding: Das mit dem Ermessen (= Zahlung weiterhin kann richtig sein, kann nicht richtig sein, Höhe vollkommen egal oder wie?) ist mir zu schwammig.Hilft mir leider null.

An BeppoBig Grineine Empfehlung finde ich gut, allerdings würde ich in einem Brief an meine Tochter meine persönliche Enttäuschung nicht thematisieren,weil sie meinen Rechtsanspruch nicht als solchen sondern als moralische Keule= Strafe auslegen könnte. Habe leider in der Vergangenheit und zuletzt im März sehr liebevoll um eine Annäherung gebeten und ihr unsere Beziehungsstörung mit Verständnis darin behandelt, ihr zu jeder zeit Rückenstärkung angeboten (nicht ausdrüclklich finanziell!) , sie hat mich aber ziemlich respektlos abgeschmiert und sich seither trotz einer lieb gemeinten WhattsApp-Nachricht von mir nicht mehr daraufhin gemeldet.
Ob ich sie jetzt im Vorhinein sachlich informiere muss ich mir noch überlegen, aber ich denke, dass es korrekt wäre, obwohl ich aus Frust lieber nicht korrekt wäre und ihr damit ihr eigenes inadäquates Verhalten vor Augen führen könnte. So etwa nach Auge für Auge, Zahn für Zahn, aber da bin ich (noch) nicht skrupellos genug. Eine Annäherung generell schließe ich vorerst und vielleicht für immer aus. Konfrontationen mit ihr in Sachen Geld per Telefon habe ich schon oft genug gehabt und keinen Bock mehr drauf.
Der persönliche Brief an meinen Sohn ist auf jeden Fall ein guter Vorschlag!
An Neerdliches OrakelBig Grinanke für den hinweis, dass ich beide getrennt anschauen muss.Dass sie bereits Erwachsenen sind vergesse ich zumeist in meine Gefühl zu ihnen und in meinem Kopf, Elternproblem...

An Betriebsmittel... : Eie Aufstellung geleisteter (freiwilliger und unfreiwilliger) Zahlungen könnte man in einem ersten Brief als Rechtfertigung deuten, die ja gar nicht ansteht und somit ihr voll in die Arme laufen als Aufheiterung,lange schriftliche Diskussionen in Gang zu setzen. Führe ich meine finanziellen Lebensumstände auf könnte ebenfalls eine Maschinerie von Ansagen zur "Beweislieferung" losgetreten werden, oder? Damit wäre auch der eigentliche Grund für die Einstellung relativiert. Mit dem Rest gebe ich Dir recht, bin aber noch unsicher zwischen Deinem Vorschlag und dem von Beppo bzgl.meines Sohnes. Da muss ich nochmal in mich kehren, was ich ihm sage bzw. wie kompromisslos oder konsequent ich mich verhalten kann.

Euch allen aber nochmals danke für eure Stellungnahmen,haben mich zumindest bzgl. der Einstellung der Zahlung an meine Tochter ermutigt, und wisst ihr was?: Ich habe tatsächlich heute den Dauerauftrag an sie gelöscht.! Ihr könnt stolz auf mich sein, aber die Kotztüten könnt ihr mir dennoch gerne vorbeibringen!!

Bezgl. Höhe eventueller Zahlungen an meinen Sohn habe ich leider immer noch keine konkreten Vorschläge erhalten,obwohl ich alle angaben dazu gemacht hatte. Wer kann mir da mal was berechnen? Laut Dü-Tabelle ( 402,- €) und unter Berücksichtigung beider Einkommen (Mutter geschätzte 1000 - 1200 €) und Vater ( mittel ca.1800 € ) und unter Abzug von Kindergeld und Selbstbehalt käme ich auf eine Höhe von 241,- €. Wie ginge es dann weiter? Wie rechne ich weiter runter??? Hilft mir da auch ggfls. meine Schwerbehinderung???
Euer Aquarius
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RE: Unterhalt an 2 volljährige Kinder - von the notorious iglu - 11-06-2014, 16:22
RE: Unterhalt an 2 volljährige Kinder - von Aquarius63 - 12-06-2014, 13:45
RE: Unterhalt an 2 volljährige Kinder - von blue - 12-06-2014, 17:05

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