12-06-2014, 14:25
(12-06-2014, 13:45)Aquarius63 schrieb: Eie Aufstellung geleisteter (freiwilliger und unfreiwilliger) Zahlungen könnte man in einem ersten Brief als Rechtfertigung deuten
Nur als kommentarlose Basis. Irgendwie so:
Liebe Kiara-Kacey,
heute habe ich den Dauerauftrag für meine Geldzuwendung an dich beendet. Bis zum (Datum) haben ich trotz meiner Insolvenz insgesamt (Unterhaltssumme) EUR gezahlt, ab dem (Datum) ware es eine freiwillige Unterstützung von mir an dich, denn eine Unterhaltsverpflichtung besteht nicht mehr. Jetzt kann ich das nicht mehr tragen, da ich durch eine Änderung meiner Lebensumstände sehr viel weniger Geldmittel zur Verfügung habe.
Das Kindergeld wirst du ja sicherlich weiterhin erhalten. Gerne unterstütze ich dich auf andere Weise. Falls du ein Studium anfängst und das Bafög nicht ausreicht, können wir uns ebenfalls zusammensetzen und sehen, was machbar ist.
Herzliche Grüsse
Dein armer, alter, schwerbehinderter, hungernder Vater
Bezüglich deines Sohns muss erst mal die Mutter Nachweise über ihr Einkommen liefern, damit eine Haftungsquote errechnet werden kann. Aber solange er nicht arbeitet oder eine Ausbildung macht, ist das alles müssig, da steht es in deinem Ermessen ob und was du zahlst.