(13-06-2014, 06:59)Goldesel schrieb: Hallo TONO,
leider lässt Du uns im Unklaren, wie hoch der derzeitige Unterhalt ist.
Da ihr noch immer miteinander die Sachen klären könnt, würde ich den KU nicht ganz einstellen, sonder mind. den Mindestunterhalt weiterzahlen.
Du kannst zur not auch mal nach der DTabele googlen und selber grob ausrechnen, was ihm ggf. zustehen würde, aber Einkommen der KM nicht vergessen ;-)
Hallo Goldesel!
Danke für deine Antwort!
Ich zahle im Moment 356,- Euro, lt.DT liege ich in der Lohngruppe 2 und habe davon das halbe Kindergeld abgezogen. Jetzt wo er 18 ist, kann ich da das komplette Kindergeld abziehen/anrechnen? Die KM möchte das Kindergeld lt. E-Mail komplett einbehalten, da er ja noch bei ihr wohnen würde.
Oh Mensch, immer diese hochtrabenden Rechtsprechungen!!
(13-06-2014, 09:46)the notorious iglu schrieb: Vielleicht sollte man erst einmal feststellen, ob ein unbefristeter Titel besteht, ansonsten ist alles Makulatur.
Hallo!
Ich finde nichts in meinen Unterlagen über einen Titel. Hat man direkt einen Titel? Egal ob unbefristet oder befristet? Und woher - bei welchem Amt bekomme ich das genau heraus?