13-06-2014, 16:10
"Eine Entscheidung ergeht schriftlich."
Ja, ich habe auch schon gedacht, dass da noch was kommt, fand es aber merkwürdig, dass der Beschluss damit hinsichtlich seines Inhaltes in zwei Etappen kommt (1. Vermittlung gescheitert, Ankündigung der Verhängung des Ordnungsgeldes. 2. Bekanntgabe des genauen Betrages). Das hätte man mMn auch sofort mitteilen können.
Auf jeden Fall schon mal Anwaltskosten. Das Vermittlungsverfahren hat der wahrscheinlich auch nur beantargt, um die Kosten zu treiben. Es gab gar nichts zu vermitteln.
Ja, ich habe auch schon gedacht, dass da noch was kommt, fand es aber merkwürdig, dass der Beschluss damit hinsichtlich seines Inhaltes in zwei Etappen kommt (1. Vermittlung gescheitert, Ankündigung der Verhängung des Ordnungsgeldes. 2. Bekanntgabe des genauen Betrages). Das hätte man mMn auch sofort mitteilen können.
Auf jeden Fall schon mal Anwaltskosten. Das Vermittlungsverfahren hat der wahrscheinlich auch nur beantargt, um die Kosten zu treiben. Es gab gar nichts zu vermitteln.