13-06-2014, 18:15
(13-06-2014, 17:01)Zala schrieb:(13-06-2014, 15:01)Camper1955 schrieb: Wenn nicht, dann dürfte der Arzt unterhaltspflichtig sein, aber nicht Du.
Wäre witzig wenn das mal jemand probiert. Der Arzt hat ja ne Haftpflicht die dafür aufkommen müsste
Also bei mir wurde das ausgeschlossen, ich habe ihn extra darauf angesprochen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn man diesen Passus vor Gericht prüfen lassen würde, ein Gericht zugunsten des (ungewollten) Vaters urteilen würde. Im Leben nicht..
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt