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Unterhalt nach Schulabschluss
#2
Vier Monate sind keine Regel! Wenn er keine Bemühungen unternimmt, sich eine Ausbildung zu suchen, dann gibts auch keinen Unterhalt. Unterhaltsberechtigt ist man nicht für Dauerurlaub, sondern für zügige Ausbildung oder sehr begrenzt für den Weg dahin. Beides tut er nicht, also sollte der Unterhalt mit Ende der Schule eingestellt werden. Er kann jobben.
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhalt nach Schulabschluss - von Isabell - 14-06-2014, 05:11
RE: Unterhalt nach Schulabschluss - von p__ - 14-06-2014, 08:32
RE: Unterhalt nach Schulabschluss - von Nappo - 14-06-2014, 13:24
RE: Unterhalt nach Schulabschluss - von blue - 14-06-2014, 15:56
RE: Unterhalt nach Schulabschluss - von Isabell - 14-06-2014, 19:29
RE: Unterhalt nach Schulabschluss - von p__ - 14-06-2014, 20:25

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