14-06-2014, 13:24
Da er bei der Mutter wohnt, hat er ja keine weiteren Kosten. Man könnte ihm entgegenkommend ja das Kindergeld und etwas Taschengeld geben.
Auf eine Unterhaltsdiskussion würde ich mich also bei ihm nicht einlassen. Jedoch habe ich das so gelesen, dass er ja einen konkreten Berufswunsch hat und sich dahingehend auch bemüht.
Man mag mir nachsehen, dass unter diesen Umständen meine persönliche Meinung ist, ihm ein gewisses Zeitfenster der Fairneß halber zu geben, in dem er die Möglichkeit haben soll, weiter nach seiner Wunschausbildungsstelle suchen zu dürfen.
Ich denke, man muss sich als Eltern vorstellen, dass ein Junge der seinen Wunschberuf erlernen darf viel motivierter und somit erfolgreicher an die sache heran gehen wird.
Es gibt nichts Schlimmeres, als wenn man als Lehrling irgendwo rein gerdrückt wird. Ich denke da an meine eigene "berufliche Karriere".
Ich hoffe für Euch, dass sich Vater und Mutter als Ex dort hoffentlich einig werden könnten im Umgang mit dem Sohn und dieser Einsicht zeigt.
Geht es auf diesem Wege nicht, gelten die üblichen im Forum vielfach aufgezeigten rechtlichen Grundlagen für Unterhalt ab 18.
Auf eine Unterhaltsdiskussion würde ich mich also bei ihm nicht einlassen. Jedoch habe ich das so gelesen, dass er ja einen konkreten Berufswunsch hat und sich dahingehend auch bemüht.
Man mag mir nachsehen, dass unter diesen Umständen meine persönliche Meinung ist, ihm ein gewisses Zeitfenster der Fairneß halber zu geben, in dem er die Möglichkeit haben soll, weiter nach seiner Wunschausbildungsstelle suchen zu dürfen.
Ich denke, man muss sich als Eltern vorstellen, dass ein Junge der seinen Wunschberuf erlernen darf viel motivierter und somit erfolgreicher an die sache heran gehen wird.
Es gibt nichts Schlimmeres, als wenn man als Lehrling irgendwo rein gerdrückt wird. Ich denke da an meine eigene "berufliche Karriere".
Ich hoffe für Euch, dass sich Vater und Mutter als Ex dort hoffentlich einig werden könnten im Umgang mit dem Sohn und dieser Einsicht zeigt.
Geht es auf diesem Wege nicht, gelten die üblichen im Forum vielfach aufgezeigten rechtlichen Grundlagen für Unterhalt ab 18.