14-06-2014, 15:11
Der erwartete zweite Schrieb (Beschluss) ist angekommen:
-300 € Ordnungsgeld
- die KM trägt die Verfahrenskosten (Verfahrenswert 300 €)
Das macht zusammen mit den Anwaltsgebühren für das Vermittlungsverfahren (Streitwert 1000 €) so um die 700 €, schätze ich mal. Teurer Spaß für eine Hartz IV-Empfängerin!
Die Richterin hat nochmals dezidiert klargestellt, dass es bei diesem Beschluss "0 Entscheidungsspielraum" gab, und dass das Vorbringen der KM, sie hätte im Sinne des Kindeswohls gehandelt, völlig unzutreffend ist.
Außerdem äußert sie sich erbost darüber, dass die KM einen Antrag auf EA zur einmaligen Abänderung der Ferienregelung gestellt hatte, das Kind dann aber einfach in den Urlaub geschickt hat, ohne die Entscheidung abzuwarten. Die Richterin hat offenbar auch die Schnauze voll von dem Nonsens, den die Alte fabriziert.

Der innere Reichsparteitag ist in vollem Gange...
-300 € Ordnungsgeld
- die KM trägt die Verfahrenskosten (Verfahrenswert 300 €)
Das macht zusammen mit den Anwaltsgebühren für das Vermittlungsverfahren (Streitwert 1000 €) so um die 700 €, schätze ich mal. Teurer Spaß für eine Hartz IV-Empfängerin!
Die Richterin hat nochmals dezidiert klargestellt, dass es bei diesem Beschluss "0 Entscheidungsspielraum" gab, und dass das Vorbringen der KM, sie hätte im Sinne des Kindeswohls gehandelt, völlig unzutreffend ist.
Außerdem äußert sie sich erbost darüber, dass die KM einen Antrag auf EA zur einmaligen Abänderung der Ferienregelung gestellt hatte, das Kind dann aber einfach in den Urlaub geschickt hat, ohne die Entscheidung abzuwarten. Die Richterin hat offenbar auch die Schnauze voll von dem Nonsens, den die Alte fabriziert.

Der innere Reichsparteitag ist in vollem Gange...