14-06-2014, 20:25
Auf Wünsche kommt es nicht an, sondern auf den tatsächlichen Beginn einer Ausbildung. Unterbleibt das, gibts auch keinen Unterhalt.
Wenn er Zeit für eine Entscheidung braucht, kann er nebenher jobben. Oder soziales Jahr / Bundeswehr machen. Oder eben gar nichts. Aber dafür gibts kein Geld.
Wenn er Zeit für eine Entscheidung braucht, kann er nebenher jobben. Oder soziales Jahr / Bundeswehr machen. Oder eben gar nichts. Aber dafür gibts kein Geld.