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Unterhalt nach Schulabschluss
#6
Auf Wünsche kommt es nicht an, sondern auf den tatsächlichen Beginn einer Ausbildung. Unterbleibt das, gibts auch keinen Unterhalt.

Wenn er Zeit für eine Entscheidung braucht, kann er nebenher jobben. Oder soziales Jahr / Bundeswehr machen. Oder eben gar nichts. Aber dafür gibts kein Geld.
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhalt nach Schulabschluss - von Isabell - 14-06-2014, 05:11
RE: Unterhalt nach Schulabschluss - von p__ - 14-06-2014, 08:32
RE: Unterhalt nach Schulabschluss - von Nappo - 14-06-2014, 13:24
RE: Unterhalt nach Schulabschluss - von blue - 14-06-2014, 15:56
RE: Unterhalt nach Schulabschluss - von Isabell - 14-06-2014, 19:29
RE: Unterhalt nach Schulabschluss - von p__ - 14-06-2014, 20:25

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