15-06-2014, 11:44
Nein, HartzIV Empfänger und Arbeitslosenhilfeempfänger haben einen Ortsabwesenheitsantrag zu stellen, wenn sie ihren Wohnort zwecks Urlaub verlassen möchten.
Unterlässt man das, droht die Heilig Sprechung, Sanktionierung.
Wenn dritte den Urlaub finanzieren, ist zu einem gewissen Grad geldwerter Vorteil gegeben. Zusätzliche Einnahmen sind anzugeben und vom Regelbedarf in Abzug zu bringen.
Beides kann in diesem Fall ausgeschlossen werden, weder war die Mutter unbilligend Ortsabwesend, noch hat sie Geld von dritten für den Urlaub angenommen. Bei den nun
angenommenen Kostenersparnissen sehe ich keinen Schwachpunkt, wo man einen Hebel ansetzen könnte. Schliesslich wird ja das Geld verwendet, damit das Kind von
dritten in der Urlaubszeit versorgt wird.
Was kay anspricht, sehe ich auch so. Solch ein Battlefield (Denunziantentum der untersten Stufe) würde ich auch gar nicht erst betreten.
Unterlässt man das, droht die Heilig Sprechung, Sanktionierung.
Wenn dritte den Urlaub finanzieren, ist zu einem gewissen Grad geldwerter Vorteil gegeben. Zusätzliche Einnahmen sind anzugeben und vom Regelbedarf in Abzug zu bringen.
Beides kann in diesem Fall ausgeschlossen werden, weder war die Mutter unbilligend Ortsabwesend, noch hat sie Geld von dritten für den Urlaub angenommen. Bei den nun
angenommenen Kostenersparnissen sehe ich keinen Schwachpunkt, wo man einen Hebel ansetzen könnte. Schliesslich wird ja das Geld verwendet, damit das Kind von
dritten in der Urlaubszeit versorgt wird.
Was kay anspricht, sehe ich auch so. Solch ein Battlefield (Denunziantentum der untersten Stufe) würde ich auch gar nicht erst betreten.